Teilnahmebedingungen

1.Träger

Träger der Veranstaltung ist der Waldritter e.V., Ewaldst. 20 45699 Herten

2.Anmeldung und Vertragsabschluss

Alle An-, Ab- und Ummeldungen sind nur schriftlich möglich. Der Teilnahmevertrag ist mit einwilligung und Absenden des Formulars zustande gekommen. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind alleine die Freizeitausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die bestätigung über das Sendungsdokument. Mündliche Zusagen müssen schriftlich bestätigt werden.

Die Anmeldung ist ganz einfach: das Formular ausfüllen und abschicken bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der Erziehungsberechtigten auszufüllen.

Meldet sich ein*e Teilnehmer*in schriftlich ab, werden die entsprechenden Stornogebühren (gemäß der unten aufgeführten Bedingungen) einbehalten.

3.Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmenden betrag muss spätestens eine Kallenderwoche vor veranstaltungsbeginn beim Waldritter e.V. eingegangen sein.

4.Rücktritt durch den Träger der Freizeit

Wird eine ausgeschriebene oder festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Veranstaltung bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Der Träger kann jederzeit zurücktreten, wenn von ihm nicht zu verantwortende Umstände die Durchführung der Veranstaltung verhindern. Beispiele hierfür sind unerwartete erhebliche Kostensteigerungen, Naturgewalten, kriegerische Auseinandersetzungen, höhere Gewalt u.Ä. Den eingezahlten Reisepreis erhält der* die Teilnehmende unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt.

Der Träger kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro berechnet werden. Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet den Weisungen, der Leitung zu entsprechen und sich am Programm zu beteiligen. Bei schweren und nachhaltigen Störungen der Veranstaltung kann der Träger auf den sofortigen Ausschluss der Veranstaltung bestehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des* der Teilnehmenden. Ein Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles des Preises entsteht dadurch nicht.

5.Rücktritt der Teilnehmenden

Tritt der* die Teilnehmer*in vor Reiseantritt zurück, ohne eine geeignete Ersatzperson anbieten zu können, kann der Träger eine Rücktrittsgebühr erheben, sowie einen pauschalisierten Ersatzanspruch geltend machen:

Rücktritt zwischen dem 42. und 29. Tag vor der Freizeit:     10% des Freizeitpreises

Rücktritt zwischen dem 28. und 15. Tag vor der Freizeit:     50% des Freizeitpreises

Rücktritt zwischen dem 14. und dem Beginn der Freizeit:    90% des Freizeitpreises

Erfolgt die Abmeldung mehr als sechs Wochen vor dem Freizeitbeginn, kann eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro erhoben werden. Der Rücktritt muss schriftlich vorgelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Träger.

6.Versicherung

Für die Teilnehmer*innen besteht während der Veranstaltung eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Bei Auslandsveranstaltungen wird der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung empfohlen.

7.Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche gegen die Veranstalter aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Träger haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die ein Teilnehmer oder Dritte zu verantworten haben, oder bei höherer Gewalt.

8.Bild und Ton:

Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Alle Aufzeichnungen, insbesondere Photo und Film, dürfen vom Veranstalter für Werbezwecke genutzt werden.

Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigen schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.

9. Sonstiges

Alle Teilnehmer*innen erhalten rechtzeitig vor Beginn alle wichtigen Informationen.

Soweit in der Auschreibung keine anderen Angaben gemacht werden, umfassen die Leistungen des Trägers den Transport, die Unterbringung, Vollverpflegung, Aufsicht und Betreuung den Altersstufen entsprechend.

Für die Dauer des Aufenthaltes übernimmt das Betreuerteam die Aufsichtspflicht.

Die Übernahme dieser Verpflichtung beginnt mit Ort und Zeit der Abfahrt und endet dementsprechend bei der Rückankunft.

10.Salvatorische Klausel

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind unter größtmöglicher Wahrung der ursprünglich verfolgten Absicht durch gültige zu ersetzen

11.Gerichtsstand

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland,

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann – der Sitz des Veranstalters.